Wie man im Fußballverein gemeinsam Fußball spielt, so gärtnert man im Kleingartenverein...

Der Kleingartenverein "Vor der Steinriede" ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein der neben den damit verbundenen steuerlichen Bedingungen, u.a. auch den Rechtsgrundlagen des Bundeskleingartengesetzes unterliegt und an die Vorgaben der Stadt Gifhorn gebunden ist, die unser Gelände nur unter Einhaltung dieser Bedingungen als "Dauerkleingartengelände" ausgewiesen hat. Hört sich schlimmer an als es ist. Doch eine der grundlegendsten Bedingungen ist, dass die Parzellen tatsächlich gärtnerisch genutzt werden müssen, also Obst und Gemüse angebaut werden muss - denn bei dem zumeist günstigen Pachtland (Festlegung durch das Landwirtschaftsministeriums Hannover) handelt es sich nicht um ein Freizeitgelände, sondern um Gartenland mit dem Zwang zum Anbau.